Indorsat 1653: Supplik der Gemeinde Weiler an Bischof Johann. Martin Lins zu Weiler hat vor seinem Tod der Kapelle 100 fl. und einige Messen gestiftet, wofür er bei dieser begraben sein wollte. Der Pfarrer von Rankweil wollte dies nicht zugeben. Die Weiler wünschen das Begräbnisrecht bei ihrer Kapelle und beklagen sich, dass der Pfarrer an Sonntagen in ihrer Kapelle keine Messe gestatte, und man dort ohnehin mit Pilgern beschäftigt sei. Der Bischof gewährt das Begräbnisrecht, jedoch ohne Beeinträchtigung des Rankweiler Pfarrers. Per Indorsat.